Stellungnahme des Vorstandes zu Corona Regelungen

Umgang mit Corona

Die im Vorstandsbeschluss für den Ligabetrieb vom 03.06.21 beschlossenen Co- rona-Regeln sind unter dem Eindruck der damaligen Lage und der gültigen Ver-ordnungen entstanden und beschlossen worden. Mit dem Verweis auf die gültigen Verordnungen des Landes und der Kommunen wollte der Vorstand dem Umstand Rechnung tragen, dass sich diese Lage ständig ändern kann.

Nun zur Klarstellung der heutigen Umstände:

Die Punkte Bewirtung und Besucher sind mit den zuständigen Behörden vor Ort zu klären. Es ist dennoch zu empfehlen, die in § 10 (1)  der 25. Corona-Bekämpfungsverordnung genannte Zahl von 50 Personen im Auge zu behalten. Einem Außenstehenden könnte es vielleicht unangenehm auffallen. Von Verbandsseite kann auf eine Kontaktliste für die Spieler verzichtet werden. Das ist über den Spielberichtsbogen gewährleistet. Eine Kontaktliste für Besucher ist bestimmt sinnvoll. Letztendlich entscheiden aber die Behörden über das Vorgehen.

Eine Testpflicht beim Sport besteht laut §10 (2) Nr. 5 nur im Innenbereich. Da wir keine Indoor-Sportart sind und unsere Spieltage auch draußen stattfinden, kann weder der Verband, ein Verein oder ein Schiedsrichter einen Test für alle anordnen oder ein Spieler oder Spielerin einen solchen verlangen. Auch möchten wir darauf hinweisen, dass bezüglich des 3G-Status oder einer Erkrankung gegenüber dem Verband, eines Vereines oder einem Schiedsrichter keine Auskunftspflicht besteht. Wir können alle nur auf die Vernunft und Kooperation der Beteiligten hoffen. So fordern wir hiermit jeden auf, der an diesem Tag Erkältungssymptomen hat, zu Hause zu bleiben.

Was wir als Verband bzw. als ausrichtender Verein beeinflussen können, sind die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln bzw. die vom DOSB und DPV beschlossenen Verhaltensregeln auf dem Platz. Also bitte kein Abklatschen oder Umarmen auf dem Platz und keine Abwurfkreise oder Spielstandsanzeiger. Jeder spielt mit seiner Wutz und seinem Maßband. Auf die Abstandsregel ist zu achten. Die Mannschaften suchen sich jeweils eine Seite aus auf der sie stehen. Diese Regel sind dann auch vom Veranstalter und Schiedsrichter zu kontrollieren und gegebenenfalls zu sanktionieren.

Aber über allem stehen die Coronabekämpfungsregelungen des Bundes, des Landes Rheinland-Pfalz und die Anweisungen der örtlichen Behörden.

Wir hoffen Euch damit geholfen zu haben und wünschen Euch schöne Spieltage.

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