Neues zu den Corona-Verordnungen

Liebe Leistungssportbeauftragte,

morgen tritt die neue Corona-Verordnung in Kraft. Neben der Inzidenz werden in Rheinland-Pfalz künftig die Faktoren Hospitalisierungsinzidenz und Intensivbettenauslastung wesentliche Maßstäbe für

weitergehende Schutzmaßnahmen sein.

Insbesondere im Bereich der über 11jährigen Kinder und Jugendlichen kann es zu Einschränkungen zu kommen, da doch die wenigsten (die Impfquote der ab 12Jährigen ist aufgrund der Tatsache, dass die STIKO die Impf-Empfehlung erst vor wenigen Wochen ausgesprochen hat, relativ gering – vollständig geimpft sind in RLP nur rund 21 Prozent der 12 bis

17Jährigen) geimpft sind. Bedeutet, dass der Kinder- und Jugendsport – insbesondere bei den Mannschaften evtl. schon bei Warnstufe 1 begrenzter als in den letzten Wochen möglich und ab Warnstufe 2 und 3 eingeschränkter durchführbar sein wird.

Grundsätzlich gilt: die 25, 10 oder 5 nicht immunisierten Personen (je nach Warnstufe) müssen – sofern sie am Sport teilnehmen möchten – im Innenbereich (nicht im Außenbereich) einen negativen Test vorweisen.

Anbei unser aktuelle Information zur 26. CoBeLVO:

https://www.lsb-rlp.de/26-cobelvo-schraenkt-kinder-und-jugendsport-erheblich-ein

Mit freundlichen Grüßen

Abteilung Leistungssport

Rheinallee 1, 55116 Mainz

Tel.: 06131 2814-465

Internet: www.lsb-rlp.de [1]