Nach der Prüfung ohne weitere Anmerkungen durch das Amtsgericht Kaiserslautern als Registerstelle ist die Satzung ab dem 27.02.2026 gültig.
Die neue Satzung ist auf der Homepage als PDF-Download verfügbar und ist somit ab sofort auch umzusetzen.
Das bedeutet, das für die Wahlen zur Landesversammlung, für die die Vereine die Einladung fristgerecht erhalten haben, die entsprechenden Positionen genau so gewählt werden können.