
Der Vorstand des PVRLP hat sich auf der letzten Vorstandssitzung intensiv über das Vorgehen bei Hitze abgestimmt, siehe Protokoll.
Es wurde eine Arbeitsgruppe initiiert, die einen Vorschlag für eine klare Regelung in einer Richtlinie ausarbeitet und eine Übergangsregelung festgelegt.
Die Übergangsregelung sieht folgendes Prozedere für vom Verband organisierte Wettbewerbe (Ligaspieltag, Qualifikationsturnier, Pokal etc.) vor:
- Am Mittwoch um 9 Uhr vor einem Wettbewerbstag werden von jedem Spielort die Temperaturvorhersagen geprüft (Anbieter
www.wetter.com). - Ist eine Temperatur von 38 Grad Celsius oder höher vorausgesagt, wird der Wettbewerb durch den Verband an diesem Spielort abgesagt.
- Die Veröffentlichung der Absage erfolgt am gleichen Tag bis spätestens 12 Uhr auf der Homepage des PVRLP.
- In dem Fall, dass sich die Temperaturvorhersage bis einschließlich einen Tag vor dem Wettbewerb nochmals erhöht (bspw. von zuvor 36
auf dann 38 Grad Celsius), kann die Bezirksleitung in Absprache mit dem Ligawart oder dem Vorstand den Wettbewerb an diesem Spielort
kurzfristig absagen. Die Kommunikation an die betroffenen Vereine erfolgt dann durch die Bezirksleitung. Eine kurzfristige Absage von
Nicht-Ligaspieltagen und deren Kommunikation erfolgt durch den Sportwart. - Am Tag des Wettbewerbs selbst kann der Schiedsrichter über einen vorzeitigen Abbruch entscheiden, wenn die Bedingungen keinen
weiteren, gesunden Spielbetrieb zulassen. - Ist kein Schiedsrichter vor Ort, entscheidet der Ausrichter / die Turnierleitung über einen vorzeitigen Abbruch.
Die Gesundheit aller Spielerinnen und Spieler und allen an den Wettbewerb beteiligten Menschen hat für den Vorstand oberste Priorität!
Für den PVRLP Vorstand, Steff König, 06.08.2026