Abgabefrist für Reisekostenerstattungsanträge

Auf der Landesversammlung wurde die Ausgaben- und Spesenordnung dahingehend geändert, dass es in Zukunft eine 4-wöchige Abgabefrist für Reisekostenerstattungsanträge geben wird. Der Reisekostenantrag muss demnach spätestens 4 Wochen nach der Reise beim Verband eingereicht werden. Die Reisekosten für verspätete Anträge werden nicht mehr erstattet.

Der Grund ist, dass der Arbeitsaufwand für die Bearbeitung der Anträge auf Reisekostenerstattung enorm ist und eine zeitnahe Einreichung zur Erleichterung der Abläufe beiträgt.

Vielen Dank für Euer Verständnis.