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Wahlperioden des Vorstandes

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In geraden Jahren ist die Wahl von
Präsident
Kassenwart
Sportwart
Frauenwart
Schriftführer

In geraden Jahren ist die Wahl von
Vizepräsident
Ligawart
Schiedsrichterwart
Jugendwart

Satzung:

§ 16 Landesvorstand
(1)
Dem Landesvorstand obliegt die Leitung des PVRLP. Er ist zuständig für alle Angelegenheiten des Verbandes, soweit sie nicht nach der Satzung und den Ordnungen anderen Organen des Verbands übertragen sind. Die nachfolgend mit ungeraden Ziffern bezeichneten Positionen werden in den geraden Jahren, die mit geraden Zahlen bezeichneten Positionen in den ungeraden Jahren in der Landesversammlung im ersten Quartal für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Er setzt sich in seiner Gesamtheit aus den folgenden Mitgliedern zusammen:
1.
dem Präsidenten,
2.
dem Vizepräsidenten,
3.
dem Kassenwart,
4.
dem Ligawart,
5.
dem Sportwart,
6.
dem Schiedsrichterwart,
7.
dem Frauenwart,
8.
dem Jugendwart,
9.
dem Schriftführer / Referenten für Öffentlichkeitsarbeit,

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