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Was ist nach einer Wahl zu tun? – wiederkehrende Aufgaben

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Grundsätzlich muss nach einer Neuwahl einer Postion im Vorstand oder in einer anderen Funktion eine Meldung efolgen.

Zuvorderst sollte die Verbandsöffentlichkeit, die Mitglieds-Vereine und auch die Verbandsangehörigen, über die Homepage in Form eines kleine Artikels informiert werden.

Dann müssen die neugewählten Personen an evtl. weitere Organisationene gemeldet werden. Dazu gehören:

  • Deutscher Pétanque Verband
  • Landessportbund Rheinland-Pfalz
  • Sportbund Rheinhessen
  • Registergericht (wenn Eintragung im Vereinsregister zwingend gegeben ist -> Alleinvertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder: PräsidentIn, VizepräsidentIn, KassenwartIn)
  • Finanzamt
  • Arbeitsagentur (im Fall von z.B. Minijobs oder anderen Beschäftuigungsverhältnissen)
  • Berufsgenossenschaft
  • Bank (kontoführende Bank -> Bennennung Kontobevollmächtigte)

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