Grundsätzlich muss nach einer Neuwahl einer Postion im Vorstand oder in einer anderen Funktion eine Meldung efolgen.
Zuvorderst sollte die Verbandsöffentlichkeit, die Mitglieds-Vereine und auch die Verbandsangehörigen, über die Homepage in Form eines kleine Artikels informiert werden.
Dann müssen die neugewählten Personen an evtl. weitere Organisationene gemeldet werden. Dazu gehören:
- Deutscher Pétanque Verband
- Landessportbund Rheinland-Pfalz
- Sportbund Rheinhessen
- Registergericht (wenn Eintragung im Vereinsregister zwingend gegeben ist -> Alleinvertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder: PräsidentIn, VizepräsidentIn, KassenwartIn)
- Finanzamt
- Arbeitsagentur (im Fall von z.B. Minijobs oder anderen Beschäftuigungsverhältnissen)
- Berufsgenossenschaft
- Bank (kontoführende Bank -> Bennennung Kontobevollmächtigte)